Unter „Freiburger Schule“ versteht man eine Forschungstradition, die aus der Zusammenarbeit zwischen dem Ökonomen Walter Eucken und den
Juristen Franz Böhm und Hans Großmann-Doerth hervorging. Die drei Wissenschaftler trafen in den 1930er-Jahren an der Universität Freiburg zusammen. Sie interessierten sich für die Frage, wie eine
Wettbewerbsordnung gestaltet und gesichert werden kann, bei der die Freiheit des einzelnen Menschen im Mittelpunkt steht. Eucken sagte, dass es darum gehe, eine „funktionsfähige und
menschenwürdige Ordnung der Wirtschaft, der Gesellschaft, des Rechts und des Staates“ zu schaffen. Die Vertreter der Freiburger Schule stehen in der Tradition des liberalen, marktwirtschaftlichen
Denkens. Sie haben sich selbst als „Ordoliberale“ bezeichnet. Neu an den Gedanken war die Überzeugung, dass sich Marktwirtschaften im Rahmen von
klaren Regeln, also einer Ordnung, selbst organisieren. Und eine solche Wirtschaftsordnung müsse sich auf zwei Säulen stützen: Zum einen die spontanen Ordnungskräfte des Marktes und zum anderen
ein von der Wirtschaftspolitik gestalteter Regelrahmen. Die Freiburger Ordoliberalen vergleichen die Regeln des Marktes oft mit Spielregeln. Ähnlich wie etwa beim Fußball der Spielverlauf von den
Spielregeln abhängt, so wird am Markt der Erfolg von Anbietern und Nachfragern von den für den Wettbewerb geltenden Regeln beeinflusst. Die Marktteilnehmer haben ein gemeinsames Interesse daran,
die Spielregeln für den Wirtschaftsprozess so zu gestalten, dass das Wohl aller gefördert werde. Das Instrument zur Lösung dieser Aufgabe sieht Eucken in der Gestaltung einer Wettbewerbsordnung,
die Leistungswettbewerb hervorbringt. Der Leistungswettbewerb solle sicherstellen, dass sich wirtschaftlicher Erfolg nur bei Berücksichtigung der Verbraucherinteressen einstellt. Für die
Freiburger Schule liegt es in der Verantwortung des Staates, einen verlässlichen Regelrahmen für alle – Unternehmer wie Verbraucher – zu schaffen. Gleichzeitig dürfe der Staat nicht mit
Einzelmaßnahmen in den Wirtschaftsprozess eingreifen.
Walter Eucken fasst dies wie folgt zusammen:
„Die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates sollte auf die Gestaltung der Ordnungsformen gerichtet sein, nicht auf die Lenkung des
Wirtschaftsprozesses.“